AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
§1 Allgemeine Bestimmungen
1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).
2. Der Teilnehmer versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
3. Das Mindestalter zur Teilnahme an den Veranstaltungen beträgt soweit nicht anders angegeben 18 Jahre. Ausnahmen von dieser Regelung sind vom Veranstalter zu erfragen.
4. Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrags sowie der AGB bedürfen der Schriftform. Sie erlangen Gültigkeit erst nach der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.
5. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vorschriften dieser AGB treten an deren Stelle die vergleichbare gesetzliche Regelungen.
6. Die Wirksamkeit dieser AGB wird von der Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieser AGB nicht berührt.
7. Gerichtsstand ist Würzburg.
§2 Sicherheit
1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und ohne weiteres Zutun des Veranstalters seine Ausrüstung dem Veranstalter für eine Sicherheitsüberprüfung vorzuführen.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesonders die von ihm verwendeten
Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den
Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem
Gebrauch zu nehmen.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauem, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung, sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
4. Den Anweisungen des Veranstalters und allen von ihm eingesetzten Hilfs- und Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
5. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
§3 Haftung
1. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
3. Der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen sind nicht haftbar zu machen für Schäden, die durch nicht ermittelbare Dritte verursacht wurden.
4. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, es sei denn, dass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters vorliegt. Für selbstverschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine private Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.
5. Der Veranstalter haftet nicht für Kinder, die während der Veranstaltung gezeugt werden. Anspruch auf Unterhalt oder sonstige Leistungen durch den Veranstalter für solche Kinder oder ihren Eltern besteht nicht.
§4 Urheberrecht und Aufzeichnungen
1. Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
2. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen gewerblich verwertet werden können.
3. Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
4. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§5 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
2. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird ein pauschaler Betrag von Euro 20,- zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten fällig. Über diesen Termin hinaus gilt eine Unkostenpauschale von Euro 35,-. Im Einzelfall steht es dem Veranstalter frei, einen höheren Betrag durch Nachweis etwaiger Schäden geltend zu machen.
3. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages nicht möglich.
4. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung wahrnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
§6 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt eine pauschale Nachbearbeitungs-gebühr von Euro 10,- als vereinbart. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters tatsächlich entstandene, höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
2. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
3. Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
§7 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können auf unbegrenzte Zeit gespeichert werden. Darüber hinaus werden die vom Teilnehmer eingesandten oder abgegebenen Unterlagen vom Veranstalter einbehalten.
3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
4. Soweit der Teilnehmer der Weitergabe seiner Kundendaten an andere Veranstalter widersprochen hat, wird er darauf hingewiesen, dass bei einem eintretenden Zahlungsverzug bei unbestrittener Forderung (Vollstreckungsbescheid, unbestrittener Mahnbescheid, Unwidersprochene Mahnung nach zwei Wochen) eine Mitteilung bzw. Auskunftserteilung an einen anderen Veranstalter nach § 28 II Nr. 1a BDSG erfolgen kann, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen dieses Veranstalters erforderlich scheint.